Rechtsanwälte


 

Dr. Claus-Henning Hollmann | Rechtsanwalt

 

  • Studium der Rechtswissenschaften mit Ablegung des Erstes Staatsexamen im April 2004
  • Promotion zum Dr. jur. zum erbrechtlichen Thema „Pflichtteilsrecht und Familienzusammenhang“
  • Referendariat im Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg mit Ablegung des zweiten Staatsexamens im Januar 2008
  • Zulassung als Rechtsanwalt im März 2008
  • Seit Januar 2009 als Rechtsanwalt ausschließlich im Bereich des Erbrechts und Erbschaftsteuerrechts tätig
  • Erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang zum Fachanwalt für Erbrecht
  • Erfolgreiche Teilnahme am Zertifizierungslehrgang zum Testamentsvollstrecker (AGT)
  • Lehrbeauftragter an der Universität Bremen für Familien- und Erbrecht von April 2010 bis September 2016


  •  Studium der Rechtswissenschaften mit Ablegung des Erstes Staatsexamen im Jahr 1993
  • Promotion zum Dr. jur. zum Thema „Gewohnheitsrecht in der Europäischen Union“
  • Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle mit Ablegung des zweiten Staatsexamens im Jahr 1996
  • Zulassung zum Rechtsanwalt im Jahr 1996
  • Siebenjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer weltweit tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei
  • 2004 Gründung der Kanzlei Dr. Ostertun für Erbrecht, Vermögens- und Unternehmensnachfolge
  • Lehr- und Vortragstätigkeit für Estate Planner an der EBS Finanzakademie der European Businesss School und für Certified Foundation and Estate Planner (CFEP) im Financial Planning Standards Board Deutschland e. V.
  • Rund 200 Veröffentlichungen zum Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht

 

Dr. Dietrich Ostertun | Rechtsanwalt



 

Matthias Lehmann, M.A. | Rechtsanwalt, Mediator

  • Studium der Rechtswissenschaften mit Ablegung des Erstes Staatsexamen im Jahr 2004
  • Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Brandenburg mit Ablegung des Zweiten Staatsexamens im Jahr 2006
  • Während des Referendariats erfolgreiches postgraduales Studium im Bereich der Mediation mit Abschluss Master of Arts (M.A.)
  • Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2006
  • Von 2006 bis Anfang 2009 als Rechtsanwalt schwerpunktmäßig im Familien- und Erbrecht tätig
  • Seit 2009 als Rechtsanwalt ausschließlich im Bereich des Erbrechts, Stiftungsrechts und Erbschaftsteuerrechts tätig
  • früher Lehrbeauftragter an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) im Bereich des Erbrechts
  • Erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang zum Fachanwalt für Erbrecht
  • Erfolgreiche Teilnahme am Zertifizierungslehrgang zum Testamentsvollstrecker (AGT)


  • Ausbildung im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung NRW (1995-1998) mit Abschluss zur Diplom-Finanzwirtin (FH) im Jahr 1998
  • Studium der Rechtswissenschaften mit Ablegung des Ersten Staatsexamens im Jahr 2003
  • Referendariat am Landgericht Köln mit Ablegung des Zweiten Staatsexamens im Jahr 2007, u.a. Wahlstation in San Francisco (USA)
  • Promotion am Lehrstuhl von Prof. Dr. Johanna Hey zum Thema „Nationale Steuervergünstigungshoheit und Europarecht“ im Jahre 2007
  • Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2008
  • Zulassung als Steuerberaterin im Jahr 2011
  • Langjährige Tätigkeit bei namhaften Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien in Bonn und Hamburg, u.a. mit Schwerpunkten im Erbschaftsteuerrecht sowie im Erbrecht und Stiftungsrecht
  • Autorin juristischer Fachbeiträge, derzeit Mitkommentierung eines Kommentars zur Abgabenordnung, Hrsg. Schwarz/Pahlke (AO/FGO)

 

Dr. Andrea Kämper | Rechtsanwältin / Steuerberaterin / Diplom-Finanzwirtin (FH)